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   VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388   

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VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388 (https://dejure.org/2022,10441)
VG München, Entscheidung vom 05.04.2022 - M 8 SN 22.388 (https://dejure.org/2022,10441)
VG München, Entscheidung vom 05. April 2022 - M 8 SN 22.388 (https://dejure.org/2022,10441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3; BauGB § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2
    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für Neubau einer Doppelhaushälfte

  • rewis.io

    Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eines Nachbarn (stattgegeben), Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (Doppelhausrechtsprechung), ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    1.1 Bei der hier streitgegenständlichen Bebauung ist das Rücksichtnahmegebot in seiner besonderen Ausprägung in Form der Grundsätze der sog. Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, die auch in dem in offener Bauweise bebauten unbeplanten Innenbereich über das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme grundsätzlich zur Anwendung kommen können (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 12).

    Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinn von§ 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309; U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris).

    Einerseits wird durch die Möglichkeit des Grenzanbaus die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erhöht, was aber durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, erkauft wird (BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden (BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinn von§ 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, wenn es unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BauR 2015, 1309; U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris).

    Es ist qualitativ insbesondere die wechselseitig verträgliche Gestaltung des Gebäudes entscheidend, auf die umgebende Bebauung kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - juris Rn. 14 ff.).

    Ein mathematisch-prozentualer Ansatz wäre ebenso verfehlt wie eine feste oder indizielle Grenze von 50% der Übereinstimmung (BVerwG, U. v 19.3.2015 - 4 C 12.14 - juris Rn. 17).

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 22.386

    Nachbarklage gegen Bau einer Doppelhaushälfte

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 24. Januar 2022 (M 8 K 22.386) gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 27. Dezember 2021 wird angeordnet.

    Mit Schriftsatz vom 24. Januar 2022 erhoben die Antragsteller Klage und beantragten die Aufhebung der Baugenehmigung vom 27. Dezember 2021 (M 8 K 22.386).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakte in diesem und im Hauptsacheverfahren (M 8 K 22.386) sowie im Verfahren M 8 K 21.989 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier zu berücksichtigen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 21.07.2020 - 2 ZB 17.1309 - juris Rn. 4; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Hinzu kommt, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789

    Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Ein einheitlicher Gesamtbaukörper kann auch noch vorliegen, wenn z.B. aus gestalterischen Gründen die gemeinsame vordere und/oder rückwärtige Außenwand des einheitlichen Baukörpers durch kleine Vor- und Rücksprünge aufgelockert wird (BayVGH, U.v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Zu fordern ist jedoch, dass die einzelnen Gebäude zu einem wesentlichen Teil (quantitativ) und in wechselseitig verträglicher und harmonischer Weise (qualitativ) aneinandergebaut sind (BayVGH, U.v. 11.12.2014 a.a.O. m.w.N.).

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 21.989

    Nachbarklage gegen Bau einer Doppelhaushälfte

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Über die gegen den Vorbescheid erhobene Klage der Antragsteller (M 8 K 21.989) wurde bisher nicht entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakte in diesem und im Hauptsacheverfahren (M 8 K 22.386) sowie im Verfahren M 8 K 21.989 Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Nachdem sich die Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Baugenehmigung bereits aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots ergibt, lässt die Kammer offen, ob die Unbestimmtheit der Baugenehmigung infolge der fehlenden Darstellung des Gesamtbaukörpers zugleich eine Nachbarrechtsverletzung darstellt (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 -BayVBl. 1997, 405 f.; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603

    Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Nachdem sich die Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Baugenehmigung bereits aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots ergibt, lässt die Kammer offen, ob die Unbestimmtheit der Baugenehmigung infolge der fehlenden Darstellung des Gesamtbaukörpers zugleich eine Nachbarrechtsverletzung darstellt (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 -BayVBl. 1997, 405 f.; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1001

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Geruchsbelastung durch Kälberstall

    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Nachdem sich die Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Baugenehmigung bereits aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots ergibt, lässt die Kammer offen, ob die Unbestimmtheit der Baugenehmigung infolge der fehlenden Darstellung des Gesamtbaukörpers zugleich eine Nachbarrechtsverletzung darstellt (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 -BayVBl. 1997, 405 f.; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Auszug aus VG München, 05.04.2022 - M 8 SN 22.388
    Nachdem sich die Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Baugenehmigung bereits aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots ergibt, lässt die Kammer offen, ob die Unbestimmtheit der Baugenehmigung infolge der fehlenden Darstellung des Gesamtbaukörpers zugleich eine Nachbarrechtsverletzung darstellt (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 -BayVBl. 1997, 405 f.; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; VGH BW, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VG München, 11.04.2016 - M 8 K 14.4953

    Unrichtige Bauvorlagen

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 2 ZB 17.1309

    Baurechtliche Nachbarklage: Abstandsfläche und Höhenkoten als Referenzpunkte

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 22.386

    Nachbarklage gegen Bau einer Doppelhaushälfte

    Mit Beschluss vom 5. April 2022 ordnete die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage an (Verfahren M 8 SN 22.388).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten im Übrigen wird auf die vorgelegten Behördenakten und sowie die Gerichtsakte in diesem und in den Verfahren M 8 SN 22.388 und M 8 K 21.989 Bezug genommen.

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 21.989

    Nachbarklage gegen Bau einer Doppelhaushälfte

    Bereits mit Beschluss vom 5. April 2022 war die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden (Verfahren M 8 SN 22.388).

    Wegen der weiteren Einzelheiten und zum Vorbringen der Beteiligten im Übrigen wird auf die vorgelegten Behördenakten und sowie die Gerichtsakte in diesem und in den Verfahren M 8 SN 22.388 und M 8 K 21.989 Bezug genommen.

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 22.5084

    Versagung der Baugenehmigung für Doppelhaushälfte - rückwärtige Baugrenze

    Zum weiteren Vorbringen der Parteien und zu den übrigen Einzelheiten wird auf die beigezogenen Behördenakten, die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren M 8 K 21.989, M 8 K 22.386 und M 8 SN 22.388 sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 13. Februar 2023 Bezug zugenommen.
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